Leistungsspektrum
Sicherheitskoordination
Das Bundesministerium hat statistisch festgestellt, dass die Unfallhäufigkeit auf deutschen Baustellen mehr als doppelt so hoch ist, wie die Unfallhäufigkeit in der gewerblichen Wirtschaft. Grund dafür sind nicht selten die sich ständig ändernden Arbeitsverhältnisse, die Witterungseinflüsse, der Termindruck und insbesondere, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.
Am 24. Juni 1992 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Einzelrichtlinie über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz" laut 92/57/EWG erlassen, die mit der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" vom 10. Juni 1998 in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Die Baustellenverordnung (BaustV) ist daraufhin am 1. Juli 1998 in Kraft getreten und ergänzt somit das deutsche Arbeitsschutzrecht.
Die neue Baustellenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung schafft mit dem Instrument der Sicherheitskoordinierung eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten auf der Baustelle.
In unserem Büro sind mehrere Mitarbeiter seit 1999 zertifiziert, die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen auszuüben.
Das Tätigkeitsfeld der Koordinatoren umfasst:
- Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Baustellenordnung
- Hinwirken auf laufendes Erfassen der Firmen
- Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber betrieblichen Tätigkeiten sowie gegenüber Dritten
- Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung
- Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und Ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate)
- Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Bekanntmachen aktualisierter Sicherheits- und
- Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten
- Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Besprechungen
In der Planungsphase erfolgt in Zusammenarbeit mit der ausschreibenden Stelle die Abstimmung der Texte im Leistungsverzeichnis bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie die Erstellung des SiGe-Planes und die vorbereitenden Tätigkeiten für das Erstellen der späteren Unterlage. Zu unseren Kunden in diesem Geschäftsbereich zählt sowohl die öffentliche Hand als auch eine Vielzahl von Dienstleistungsunternehmen.